Versicherung und TÜV-Abnahme

 

Nach der Umrüstung ist jeder PKW-Inhaber verpflichtet, die Gasanlage eintragen zu lassen. Dies erfolgt nach der Abnahme durch den TÜV bzw. die Dekra. Die Eintragung muß anschließend umgehend bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief erfolgen. Eine Umschlüsselung der Schlüsselnummer 5 erfolgt. Diese lautet bei mir z.B. nun "OT/GK/FLG", "29". Die Nachrüstung sollte der PKW-Haftpflicht- und Kaskoversicherung gemeldet werden, bei einigen erfolgt dann eine Höherstufung in der Prämie, bei vielen ist eine Gasanlage nicht zuschlagpflichtig.

 

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